Wie wird man Moderator in der MModell Community?:
§ 1. Initiativ-Bewerbung mit entsprechenden Postings in der
M-Modell-Community inkl. einem Baubericht.
§ 2. Empfehlung von einem oder mehreren Moderations-Mitgliedern.
Aufnahme-Voraussetzung ist, dass keine negativen oder beleidigenden
Äußerungen gegenüber Gremium-Mitgliedern oder der
M-Modell-Community-Seite gepostet wurden. § 11, § 12 und 12.1 sind dabei
zu beachten. Die Aufnahme eines Bewerbers wird vom Administrator
in Absprache mit den Moderations-Team entschieden.
Endgültiges Stimmrecht hat nur der jeweilige Moderator / Administrator.
§ 3. Die Moderations-Mitglieder haben die Aufgabe, sämtliche Postings inkl.
eingefügter Links zu überwachen und für einen sachlichen User-Umgang
unter Einhaltung der "Netiquette Sorge zu tragen. Die Moderations-Mitglieder
haben dabei eine Mediationspflicht.
§ 4. Bei unsachlichen, persönlich beleidigenden oder aggressiven
Postings von Usern können diese vom Moderator oder dem Administrator
sofort editiert werden.
§ 5. Die Moderatoren und der Administrator können Verwarnungen gegenüber
Mitgliedern aussprechen. Diese resultieren in einer befristeten Sperrung
von einer Woche, bei der wiederholten Verwarnung von zwölf Wochen
(Avatar- und Signatur-Entzug) und bei der dritten Verwarnung erfolgt ein
Ausschluss aus der Community!
§ 6. Moderations-Mitglieder, die ohne Administrationsentscheidung
Gesamtbeiträge löschen, verunglimpfen oder unkenntlich machen, werden
abgemahnt oder können zurückgestuft, bzw. bei Wiederholung ausgeschlossen werden.
§ 7. Bei vorsätzlichen rufschädigenden schriftlichen Äußerungen sowie
Beleidigungen, die den Tatbestand der Ehrverletzung (gem. §186, §185,
§187 StGB) erfüllen, erfolgt der Ausschluss des Moderations-Mitglieds durch
Adminitrationsbeschluss. Rechtliche Schritte sind dabei vorbehalten.
§ 8. Längere Abwesenheitszeiten (mehrwöchiger Urlaub) sind dem Moderations-Team bekanntzugeben.
§ 9. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist zu beachten, dass
die Richtlinien in ihrem jeweiligen Geltungsbereich und die
unterschiedlichen Arten von Diskriminierung definiert.
§ 10. Mobbing und Diskriminierung jeglicher Art werden nicht geduldet
und ziehen eine Verwarnung oder, in besonders schweren Fällen, einen
Ausschluss nach sich!
§ 11. Die Moderatoren und der Administrator distanzieren sich
ausdrücklich von jeglicher Kriegsverherrlichung und
nationalsozialistischem Gedankengut. Der Inhalt von zeitgeschichtlichen
Dokumentationen dient ausschließlich zur Berichterstattung sowie der
militärhistorischen und wissenschaftlichen Forschung (§ 86a und § 86a
StGB). Sofern historische Fotos und Abbildungen kopiert und gepostet
werden, verpflichten sich die Gremium-Mitglieder, diese ausschließlich
für oben genannte Zwecke zu verwenden.
§ 12. Ebenso ist es untersagt, politisch oder religiös fanatisches Gedankengut jeglicher Art zu veröffentlichen.
§ 1. Initiativ-Bewerbung mit entsprechenden Postings in der
M-Modell-Community inkl. einem Baubericht.
§ 2. Empfehlung von einem oder mehreren Moderations-Mitgliedern.
Aufnahme-Voraussetzung ist, dass keine negativen oder beleidigenden
Äußerungen gegenüber Gremium-Mitgliedern oder der
M-Modell-Community-Seite gepostet wurden. § 11, § 12 und 12.1 sind dabei
zu beachten. Die Aufnahme eines Bewerbers wird vom Administrator
in Absprache mit den Moderations-Team entschieden.
Endgültiges Stimmrecht hat nur der jeweilige Moderator / Administrator.
§ 3. Die Moderations-Mitglieder haben die Aufgabe, sämtliche Postings inkl.
eingefügter Links zu überwachen und für einen sachlichen User-Umgang
unter Einhaltung der "Netiquette Sorge zu tragen. Die Moderations-Mitglieder
haben dabei eine Mediationspflicht.
§ 4. Bei unsachlichen, persönlich beleidigenden oder aggressiven
Postings von Usern können diese vom Moderator oder dem Administrator
sofort editiert werden.
§ 5. Die Moderatoren und der Administrator können Verwarnungen gegenüber
Mitgliedern aussprechen. Diese resultieren in einer befristeten Sperrung
von einer Woche, bei der wiederholten Verwarnung von zwölf Wochen
(Avatar- und Signatur-Entzug) und bei der dritten Verwarnung erfolgt ein
Ausschluss aus der Community!
§ 6. Moderations-Mitglieder, die ohne Administrationsentscheidung
Gesamtbeiträge löschen, verunglimpfen oder unkenntlich machen, werden
abgemahnt oder können zurückgestuft, bzw. bei Wiederholung ausgeschlossen werden.
§ 7. Bei vorsätzlichen rufschädigenden schriftlichen Äußerungen sowie
Beleidigungen, die den Tatbestand der Ehrverletzung (gem. §186, §185,
§187 StGB) erfüllen, erfolgt der Ausschluss des Moderations-Mitglieds durch
Adminitrationsbeschluss. Rechtliche Schritte sind dabei vorbehalten.
§ 8. Längere Abwesenheitszeiten (mehrwöchiger Urlaub) sind dem Moderations-Team bekanntzugeben.
§ 9. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist zu beachten, dass
die Richtlinien in ihrem jeweiligen Geltungsbereich und die
unterschiedlichen Arten von Diskriminierung definiert.
§ 10. Mobbing und Diskriminierung jeglicher Art werden nicht geduldet
und ziehen eine Verwarnung oder, in besonders schweren Fällen, einen
Ausschluss nach sich!
§ 11. Die Moderatoren und der Administrator distanzieren sich
ausdrücklich von jeglicher Kriegsverherrlichung und
nationalsozialistischem Gedankengut. Der Inhalt von zeitgeschichtlichen
Dokumentationen dient ausschließlich zur Berichterstattung sowie der
militärhistorischen und wissenschaftlichen Forschung (§ 86a und § 86a
StGB). Sofern historische Fotos und Abbildungen kopiert und gepostet
werden, verpflichten sich die Gremium-Mitglieder, diese ausschließlich
für oben genannte Zwecke zu verwenden.
§ 12. Ebenso ist es untersagt, politisch oder religiös fanatisches Gedankengut jeglicher Art zu veröffentlichen.